AGB

Allgemeine Verkaufs- und lieferbedingungen (AGB) 

 

der Firma Brennholzhandel-Vey
Inhaber: Thorsten Vey
Frankfurter Straße 3

36419 Buttlar

E-Mail: kontakt@brennholzhandel-vey.de

USt.-ID: DE200789994

 

Teil 1: Geltungsbereich der AGB

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma Brennholzhandel-Vey, lnh. Thorsten Vey, Frankfurter Straße 3,

36419 Buttlar und ihren Kunden für die Lieferung von Waren und sonstigen Dienstleistungen.

 

(2) Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt Teil 2 ausschließ;lich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist gem. §·13 BGB jede natürliche Person, die ein- Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

(3) Für Unternehmer gelten ausschließlich die im folgenden Teil 3 aufgeführten AGB.

 

Teil 2: AGB für Verbraucher

 

§. 1 Invitatio ad offerendum

 

Die in den Katalogen oder auf den Internetseiten der Firma Brennholzhandel-Vey dargestellten Gegenstände .stellen lediglich eine unverbindliche Offerte (invitatio ad offerendum) dar. Die Firma Brennholzhandel-Vey gibt damit kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

 

§. 2 Rechtlich bindendes Angebot

 

Die gewünschte Ware wird durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben vom jeweiligen Käufer bestellt, wobei die abgegebene Bestellung ein rechtlich bindendes Angebot darstellt. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma Brennholzhandel-Vey das Angebot annimmt. Die Annahme kann durch Zusendung der Ware oder individuelle Bestätigung erfolgen. Bestellbestätigungen, die von der Firma Brennholzhandel-Vey versandt werden, dienen lediglich der Information des Käufers und stellen keine Vertragsannahme dar.

 

Die Firma Brennholzhandel-Vey ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

 

Dies gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Martkplätze und / oder Online-Auktionen. In diesem Falle gelten bezüglich des Vertragsschluss die besonderen AGB und die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.

 

§ 3 Preisangaben

 

Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer,

sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

 

§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt

 

Die Firma  Brennholzhandel-Vey. ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese trotz des vorherigen .Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Firma Brennholzhandel-Vey für. Vorsatz· oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Firma Brennholzhandel-Vey wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des  Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; sie wird dem Käufer im .Falle  des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

 

§ 5 Fälligkeit

 

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach  Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

§  6 Aufrechnung und Gegenansprüche

 

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Brennholzhandel-Vey anerkannt sind.

Beruht der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis, so darf er von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

 

§ 7 Lieferzeit

 

(1) Lieferungen erfolgen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen Lieferungen innerhalb von 7 Werktagen im Sommerhalbjahr vom 01.04. bis 30.09. und innerhalb von 21 Werktagen im .Winterhalbjahr vom 01.10. bis 31.03. nach Zahlungseingang des Kaufpreises.                       ·

 

(2) Sollte seitens des Käufers die ordnungsgemäße Erfüllung nicht gegeben sein, so wird die Firma Brennholzhandel-Vey von der Einhaltung der Lieferverpflichtung nach Teil 2 § 7 frei.

 

(3) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht von der Firma Brennholzhandel-Vey zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis. oder seine Wir- kungen andauern.

 

(4) Die Firma Brennholzhandel-Vey·.haftet. bei Verzögerung der Lieferung oder Unmöglich-werdung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von sich selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leichtfahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadenersatz. neben .der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadenersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes. vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10. % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer der Firma Brennholzhandel-Vey etwa g.esetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die schuldhafte. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich. ein weiterer Fall nach s. 1 dieses Absatzes gegeben .ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den- vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 8 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen (Verlinkung)

(1) Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird -·durch Rücksendung der Sache widerrufen... Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden. Lieferung gleichartig,er Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und ebenfalls nicht vor Erfüllung unserer. Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

 

Firma Brennholzhandel-Vey

Inhaber: Thorsten Vey

Frankfurter Straße 3

36419 Buttlar

 

(2) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits .empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gg,f. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in. verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen  wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandtfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der be­ stellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag   von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paktetversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung lhrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

§ 9 Gewährleistung

 

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware zwei, bei gebrauchten Gegen-

ständen ein Jahr, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

 

Die Firma Brennholzhandel-Vey behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Käufer ist verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter uns un-verzüglich schriftlich hierüber zu benachrichtigen.

 

§ 11 Datenschutzbelehrung (Verlinkung)

 

Bei Eingabe Ihrer .Daten· erfasst und speichert die Firma Brennholzhandel-Vey diese aus-schließlich zum Zweck. der Auftragsbearbeitung und zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Wir geben die Daten, wenn· es zur Auftragsabwicklung nötig ist, gegebenenfalls an externe Unternehmen weiter, z. B. einen durch uns beauftragten Transportunternehmer. Wir versichern, dass wir Ihre Daten vor Änderung, Missbrauch und Verlust schützen.

 

Die Firma Brennholzhandel-Vey verwendet Ihre Adressdaten nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis für eigene Marketingzwecke.

Sie haben jederzeit das Recht zu erfahren, welche Daten die Firma Brennholzhandel-Vey über Sie gespeichert hat und können der Nutzung und Speicherung durch Mitteilung an

 

FirmBrennholzhandel-Vey

Inhaber: Thorsten Vey

Frankfurter Straße 3

36419 Buttlar

 

jederzeit widersprechen.

 

§ 12 Gerichtsstand

 

Hat der Käufer seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz der Firma Brennholzhandel-Vey nichtausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände, z. B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

 

 

§ 13 Rechtswahl

 

Für die Rechtbeziehungen zwischen Käufer und der Firma Brennholzhandel-Vey gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

Teil 3: AGB für Unternehmer

 

§ 1 lnvitatio ad offerendum

 

Die in den Katalogen oder auf den Internetseiten .der Firma Brennholzhandel-Vey dargestellten Gegenstände stellen lediglich eine unverbindliche Offerte (invitatio ad offerendum) dar. Die Firma Brennholzhandel-Vey  gibt damit kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

 

§ 2 Rechtlich bindendes Angebot

 

Die gewünschte Ware wird durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben vom jeweiligen Käufer bestellt, wobei die abgegebene Bestellung ein rechtlich bindendes Angebot darstellt. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma· Brennholzhandel-Vey das Angebot annimmt. Die Annahme kann durch Zusendung der Ware oder individuelle Bestätigung erfolgen. Bestellbestätigungen, die von der Firma Brennholzhandel-Vey versandt werden, dienen lediglich der Information des Käufers und stellen keine Vertragsannahme dar.

Die Firma Brennholzhandel-Vey ist berechtigt, das Angebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen.

 

Dies gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und / oder Online-Auktionen. ln diesem Falle gelten bezüglich des Vertragsschlusses die besonderen AGB und die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.

 

§ 3 Preisangaben

 

Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

 

§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt

 

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten.

 

§ 5 Zahlung und Nach.erfüllung

 

Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw, Abnahme fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen der Firma Brennholzhandel-Vey 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln· steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es· sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Kaufsache zu. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag. im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nicht berechtigt,

 

 

Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.

 

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§ 6 Lieferzeit

 

(1). Lieferungen erfolgen· nur innerhalb des Gebietes. der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen Lieferungen innerhalb von 7 Werktagen im Sommerhalbjahr vom 01.04. bis 30.09. und. innerhalb  von 21 Werktagen im Winter­ halbjahr vom 01.10. bis 31.03. na.ch Zahlungseingang des Kaufpreises.

 

(2). Sollte seitens des Käufers die ordnungsgemäße Erfüllung nicht gegeben sein, so wird die Firma Brennholzhandel-Vey von der Einhaltung  der Lieferverpflichtung nach

Teil 2 §6 Abs. 1 frei.

 

(3) Die  Firma  Brennholzhandel-Vey haftet bei Verzögerung  der Lieferung oder bei Unmöglichwerden der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von sich selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der leicht- fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Firma Brennholzhandel-Vey ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und S. 2 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzugs für den Schadenersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadenersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche der Firma Brennholzhandel-Vey - auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung - sind ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers  zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 7 Mängelansprüche

 

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von  der verein­

barten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Der Liefergegenstand bleibt E.igentum der Firma Brennholzhandel-Vey bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

 

(2) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Firma. Brennholzhandel-Vey ab, ohne . dass es noch weiterer. besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung. gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Käufer in Rechnung gestellten. Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Käufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

 

(3) Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt· er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderrung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von der Firma Brennholzhandel-Vey in Rechnung gestellten ·Preis des Liefetge­ genstandes entspricht.

 

(4) Bis auf Widerruf ist der. Käufer zur .Einziehung; der gemäß Teil 3 § 8 Abs,. 1 (Ei­

gentumsvorbehalt) an .die Firma Brennholzhandel-Vey abgetretenen Forderungen befugt.  Der Käufer wird auf die abgetretenen. Forderungen ge'leistete Zahlungen· bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Firrna Brennholzhandel-Vey weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder be­ grün.deten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist die .Firma Brennholzhandel-Vey berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann die Firma Brennholzhandel-Vey nach vorheriger Androhung unter Einhalturig einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungs-abtretung durch den Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen.

 

(5)· Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer der Firma Brennholzhandel-Vey die zur Geltendmachung von dessen. Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen .auszuhändigen.

 

(6) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfän­ dung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen; Beschlagnahme, oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma Brennholzhandel-Vey unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegen- standes oder der Neuware· ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefer-gegenstandes an die Firma Brennholzhandel-Vey erfolgt. Der ·Käufer hat · mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren,. dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.  

 

(7) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Firma Brennholzhandel-Vey zustehen', die Höhe. aller, gesicherten Ansprüche um mehr als .10% übersteigt, wird· die Firma·Brennholzhandel-Vey auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird. vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert  der der Firma Brennholzhandel-Vey zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht und übersteigt. Der Firma Brennholzhandel-Vey steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

(8) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Brennholzhandel-Vey auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefer-gegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und / oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes / der Neuware liegt keine Rücktritts-erklärung der Firma Brennholzhandel-Vey, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

 

 

 

§ 9 Verjährung und Ausschluss von Mängelansprüchen

 

 (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung ­ gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

 (2) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadenersatzan­ sprüche  gegen die Firma Brennholzhandel-Vey, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatz-ansprüche jeder Art gegen die Firma Brennholzhandel-Vey bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für Sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 S. 1.

 

(3) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten jedoch mit  folgender  Maß­

gabe:

 

a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache- schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.

 

(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestim­ mungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

 

(6) Eine Änderung der Beweislast Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden

Regelungen nicht verbunden.

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

 

(1) Die Firma Brennholzhandel-Vey.haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von sich selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Firma Brennholhandel-Vey. ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren. Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet die Firma Brennholzhandel-Vey nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

 

 

 

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit .bestimmen sich jedoch nach § 6 A.bs. 3 dieser Bedingungen.

 

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorste- henden Regelungen  nicht verbunden.

 

§ 11 Datenschutzbelehrung

 

Bei Eingabe Ihrer Daten erfasst und ·speichert die Firma Brennholzhandel-Vey diese ausschließlich zum Zweck der Auftragsbearbeitung und zur Abwicklung Ihrer Bestellung.  Wir geben die Daten, wenn es zur Auftragsabwicklung nötig ist, gegebenenfalls an

externe Unternehmen weiter, z. B. einen durch uns beauftragten Transportunter­ nehmer. Wir versichern, dass wir Ihre Daten vor Änderung, Missbrauch und Verlust schützen.

 

Die  Firma Brennholzhandel-Vey verwendet  Ihre  Adressdaten nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverstandhis für eigene Marketingzwecke.

Sie haben jederzeit das Recht  zu erfahren, welche Daten die Firma Brennholzhandel-Vey über Sie gespeichert hat und können der Nutzung und Speicherung. durch Mitteilung an

·

Firma.Brennholzhandel-Vey
Inhaber: Thorsten Vey
Frankfurter Straße 3
36419 Buttlar

 

jederzeit widersprechen.

 

§ 12 Gerichtsstand

 

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma Brennholzhandel-Vey.

 

 

 

§ 13 Rechtswahl

 

Für die Rechtbeziehungen zwischen Käufer und der Firma Brennholzhandel-Vey gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN·Kaufrechts.

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